Hochzeitsplanung OWL

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines/Geltungsbereich

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Perfect Day in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Sie sind Bestandteile sämtlicher Verträge zwischen Perfect Day als Auftragsnehmer und der/dem/den Kunden/in als Auftraggeber.

2. Perfect Day ist vertreten durch Svenja Mannebach (Inhaberin).

3. Sind zwei oder mehrere Personen Auftraggeber bevollmächtigen sie sich gegenseitig zur rechtsgültigen und verbindlichen Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, welche im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Perfect Day stehen.

4. Sämtliche Verträge, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht tangiert.

6. Die/der Auftraggeber/in bestätigt/en, den Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und zu akzeptieren.

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang

1. Das erste Kennenlerngespräch im Umfang von ca. einer Stunde ist kostenlos und unverbindlich.

2. Nach beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragsparteien gilt dieser als zustande gekommen.

3. Bei Streitigkeiten über Art, Umfang und Modalitäten der zu erbringenden Leistungen seitens der Beauftragten sind die Abmachungen in den AGB und im schriftlich abgefassten Vertrag allein maßgeblich.

 

3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

1. Die/der Auftraggeber/in informiert/en Perfect Day während der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten bezüglich wesentlicher Punkte und erteilt/en alle zweckdienlichen Auskünfte, welche zur Organisation und dem Gelingen der Feierlichkeiten notwendig sind.

2. Perfect Day ist durch die Beauftragung (Vertragsunterzeichnung) durch die/den Auftraggeber/in berechtigt, Vertragsabschlüsse und Absprachen mit Dritten im Auftrag des/der Auftraggeber/in/s im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung zu tätigen. Vertragsnehmer sind jedoch trotzdem die/der Auftraggeber/in.

3. Perfect Day ist sodann befugt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden.

4. Perfect Day ihrerseits verpflichtet sich zur fristgerechten und sorgfältigen Erbringung der ihr gemäß Vertrag obliegenden Leistungen. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungspflicht Beratung, Organisation und Unterstützung etc. umfasst. Die/der Auftraggeber/in nehmen zur Kenntnis, dass ein bestimmter Erfolg nicht garantiert ist.

6. Handelte/n die/der Auftraggeber/in den Empfehlungen, Weisungen oder Vorgaben von Perfect Day zuwider, oder erfolgt eine fehlerhafte oder nicht zufriedenstellende Auftragsausführung durch Dritte, wird jede Haftung ausgeschlossen.

 

4. Haftung

1. Perfect Day haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, nicht erzielte Einsparungen, Zinsverluste oder finanzielle Einbußen aus Ansprüchen von Dritten, ist ausgeschlossen.

2. Eine Haftung für durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden durch Perfect Day ist ausgeschlossen.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von Perfect Day erbrachten Leistungen werden gemäß der im schriftlichen Vertrag festgehaltenen Konditionen in Rechnung gestellt. Barauslagen für Gebühren, Auslagen sowie außergewöhnliche Fahrtkosten sind hierin nicht mit enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Rechnungsstellung erfolgt abschnittsweise, grundsätzlich, sofern im Vertrag nicht eine abweichende Regelung vereinbart wurde, zweimal je zum hälftigen Gesamtbetrag. Die erste Hälfte wird nach Vertragsabschluss und die zweite Hälfte am Tag nach den Feierlichkeiten in Rechnung gestellt und ist jeweils 7 Tage nach Ausstellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist jeweils auf das von Perfect Day angegebene Konto zu leisten oder in bar auszuhändigen.

3. Kommen die/der Auftraggeber/in mit der ersten Rechnung (oder ggf. einer Zwischenrechnung) mit der Zahlung in Verzug und wird die Rechnung nicht innerhalb der mittels Mahnung angesetzten Frist beglichen, ist Perfect Day berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso ist Perfect Day berechtigt, für jede erfolgte Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung zu stellen.

4. Perfect Day hat auch dann Anspruch auf die vollumfängliche Begleichung des vereinbarten Entgeltes, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von Perfect Day zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.

 

6. Rücktritt

1. Der Antrag auf ausnahmsweisen Rücktritt vom Vertrag bedarf zu seiner Rechtsgültigkeit der Einverständniserklärung von Perfect Day – Svenja Mannebach. Beide Willenserklärungen bedürfen der Schriftform.

2. Die/der Auftraggeber/in haben bei einem ihrerseits verursachten Rücktritt vom Vertrag Perfect Day die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Aufwendungen und erbrachten Leistungen vollumfänglich zu entschädigen. Ebenso sind die aus dem Vertrag folgenden Aufwendungen (gegenüber Dritten) zu ersetzen.

3. Zusätzlich zum Ersatz der effektiven Kosten und zur Vergütung der erbrachten Leistungen ist Perfect Day berechtigt, eine Annullierungsgebühr i. H. v 15% des Gesamtrechnungsvolumens geltend zu machen.

 

 7. Eigentums- und Urheberrechte

1. Sämtliche erbrachten Leistungen, wie Unterlagen, Ideen, Konzeptionen, Pläne, Programme, gelieferte Produkte etc. bleiben bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen von Perfect Day in deren Eigentum.

2. Die Urheberrechte verbleiben auch nach Durchführung der Veranstaltung und Bezahlung sämtlicher Forderungen bei Perfect Day und dürfen ohne Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Die Eigentums- und Urheberrechte dieser AGB’s sowie des Inhalts der Homepage www.perfectdaypage.de verbleiben bei Perfect Day.

 

8. Gerichtsstand

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Wohnsitz der Inhaberin von Perfect Day, Svenja Mannebach.

2. Es ist deutsches Recht anwendbar